Kerstin Oster

Berliner Wasserbetriebe

Kerstin Oster ist seit 2015 Vorständin Personal und Soziales bei den Berliner Wasserbetrieben und verantwortet bei Deutschlands größtem Wasserver- und Abwasserentsorger den Personalbereich.
01.12.2020

Info

VORSTAND
PERSONAL UND SOZIALES
Kerstin Oster

TELEFON
+49 (0) 30.8644-0


Kurzbeschreibung

Nach dem Studium der Betriebswirtschaft verantwortete sie zunächst die Personal-und Organisationsentwicklung und leitete später den gesamten Personalservice bei der KRONE GmbH. 2008 übernahm Frau Oster die Position als Prokuristin / Direktorin Human Resources der TYCO ELECTRONICS AMP GmbH. Von 2010 bis 2014 übernahm sie dann dort die deutschlandweite Geschäftsführung. 


Zahlen und Fakten

    • Zahl der Beschäftigten (2019): 4511
    • Gründungsjahr: 1852
    • Angebotsumfang: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für Berlin und Teile Brandenburgs; durch unsere Tochter Berliner Stadtwerke: regionale Energieprojekte, Ökostrom
    • Branche: Wasserversorgung- und Abwasserentsorgung, umweltfreundliche Energieerzeugung
    • Geschäftsvolumen (2019): 1,175 Mrd. EUR
    • Weitere KPI: Investitionen (2019): 384 Mio. EUR, Einstellungen (2019): 295, Gender Pay Gap: 0 %
    • Anteil der weiblichen Beschäftigten (insgesamt, auf Führungsebene):
      31,4 % der Beschäftigten sind Frauen
      52,0 % der Führungskräfte, die direkt an den Vorstand berichten, sind weiblich

Fragen und Antworten

                      UNTERNEHMENSKULTUR
                        Wie beschreiben Sie Ihr Leitziel? Was macht Ihre Strategie aus?
Das Ziel des Unternehmens ist die Wasserver- und Abwasserentsorgung Berlins und für Teile Brandenburgs. Zudem liefert unsere Tochter Berliner Stadtwerke Energie für ein nachhaltiges Berlin. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir die zahlreichen und vielfältigen Kompetenzen unserer Beschäftigten – heute wie zukünftig. Vielfalt ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des Fundaments der Zukunftsstrategie bis 2030. Insbesondere die Wertschätzung der verschiedenen Perspektiven, der Fähigkeiten sowie der Ideen unserer Beschäftigten ist uns wichtig. Dies tun wir aus dem Verständnis heraus, dass Diversity uns in allen Bereichen des Unternehmens voranbringt und uns zukunftsfähiger, innovativer sowie attraktiver auf dem Arbeitsmarkt macht. So können wir die Kompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern, die maßgeblich für den Erfolg der Berliner Wasserbetriebe sind.

                      KONZEPT ZUR ENTGLEICHHEIT
                       Wie sieht das Konzept zu Entgeltgleichheit und -transparenz in Ihrer Unternehmensstrategie aus?
Die Berliner Wasserbetriebe stellen eine gerechte Entlohnung über die Anwendung des TV-V sicher, wonach die Eingrupperierung anhand objektiver Kriterien erfolgt. Es existieren ausführliche Funktionsbeschreibungen für jeden Beschäftigten, welche den Wert der Arbeit fair und transparent bemessen. Um zu prüfen, ob die angestrebte Entgeltgleichheit der Berliner Wasserbetriebe tatsächlich verwirklicht ist, haben wir uns einem sogenannten Entgeltgleichheits-Check (EG-Check) der Hans-Böckler-Stiftung unterzogen. Im Ergebnis konnte den Berliner Wasserbetrieben ein Gender Pay Gap von „0 %“ ausgestellt werden, da in gleichwertigen Berufen Frauen und Männer gleich bezahlt werden.

                      HÜRDEN UND LÖSUNGEN
                       Welche Hürden sind Ihnen und Ihrem Unternehmen auf dem Weg zur Entgeltgleichheit begegnet und welche Lösungen haben Sie dafür finden können?
Durch die Anwendung des TV-V gibt es keine großen Hürden, um die Entgeltgleichheit bei den Berliner Wasserbetrieben sicherzustellen. Bei den Berliner Wasserbetrieben existieren jedoch Entgeltzuschläge hauptsächlich im Rahmen der Arbeitsschwere. D.h., dass Tätigkeiten mit einer besonders hohen körperlichen Belastung (z.B. bei Kanalarbeiten) Erschwerniszuschläge erhalten (gemäß § 12 Abs. 2 PersVG). In der Praxis werden diese Tätigkeiten oftmals nur von männlichen Beschäftigten ausgeführt, weshalb der TV-V an dieser Stelle das Potenzial für eine unvollkommene Entgeltgleichheit birgt. Sofern Frauen diese Tätigkeiten ausführen, erhalten sie natürlich die gleichen Zuschläge.

                      LESSONS LEARNED
                       Welche Lessons Learned möchten Sie anderen Unternehmen mit auf den Weg geben?
Entgeltgleichheit und Entgelttransparenz sind nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern tragen auch zum Arbeitgeberimage und damit zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiter:innen bei. Die Generationen, die sich heute auf dem Arbeitsmarkt befinden bzw. zukünftig eintreten werden, verlangen, dass Unternehmen dahingehend eine Awareness und die entsprechenden Strukturen vorweisen können. Dazu gehört auch eine Entlohnung, die unabhängig vom Geschlecht ist.

                      MEHRWERT
                        Beschreiben Sie kurz den Mehrwert von Entgeltgleichheit in Ihrem Unternehmen und nennen Sie gegebenenfalls positive Auswirkungen auf die Beschäftigten, das Arbeitsklima, die Unternehmenskultur, etc.
Entgeltgleichheit sorgt für transparente Lohnstrukturen. Eine faire Bezahlung für alle wirkt sich förderlich auf die Kultur und den Zusammenhalt aus und beugt Konflikte rund um ungleiche Entlohnung der Geschlechter vor. Zudem stärkt Entgeltgleichheit das Arbeitgeberimage und leistet einen Beitrag für das Employer Branding. In letzter Konsequenz ist Entgeltgleichheit daher ein wesentlicher Treiber für die Mitarbeiterzufriedenheit und –motivation.


Drei Fragen an
Kerstin Oster, Vorständin Personal und Soziales
bei den Berliner Wasserbetrieben

Was bedeutet Entgeltgleichheit für Sie?
Eine Selbstverständlichkeit.

Welche Rolle sollte der Gesetzgeber beim Thema Entgeltgleichheit spielen?
Das Grundgesetz formuliert den Grundsatz der Gleichberechtigung und der Gleichbehandlung. Ich verstehe das als Auftrag an den Gesetzgeber, einen Rahmen dafür zu schaffen, der Ungleichbehandlung und Diskriminierung verhindert. Diese Regeln - in Gesetzen oder Tarifverträgen - erhöhen die Transparenz und schaffen zudem ein „level playing field“ zwischen den Unternehmen. Individuelles Engagement der Unternehmen, wie zum Beispiel der Berliner Wasserbetriebe, können gesetzliche Maßnahmen sinnvoll ergänzen, aber nie vollständig ersetzen.

Was müsste sich Ihrer Meinung nach ändern, damit Entgeltgleichheit auch in der Breite umgesetzt wird?
Klare Regeln, Aufklärung und Austausch. Wir müssen feststellen, dass sich seit Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes zu wenig getan hat. Unter anderem wissen offenbar viele Betroffene - meistens Frauen - nicht von ihren Rechten, zum Beispiel auf Auskunft über die Entgeltstruktur in ihren Unternehmen. Da muss die Politik viel stärker in die Unternehmen kommunizieren. Unternehmen müssen sich zudem viel intensiver über mögliche Instrumente und die positiven Erfahrungen mit der Entgeltgleichheit austauschen. Da geht es um Themen, wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauen in technischen Berufen oder Weiterbildung. Ich bin davon überzeugt: Entgeltgleichheit ist ein wichtiges Argument im Wettbewerb um die besten Fachkräfte und stärkt die Unternehmenskultur.